Behindertennotrufanlagen

Behindertennotrufanlagen befinden sich vorrangig in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen, die Behinderte beherbergen. Solche Rufanlagen für Behinderte erfüllen den Zweck, dass Personen Hilfe rufen können, wenn sie in eine Situation oder Lage geraten, aus der sie sich nicht mehr selbst befreien oder die sie nicht eigenständig verändern kann. Grundsätzlich erfolgt die Alarmierung im Ernstfall über ein optisches oder ein akustisches Signal. Einige Behindertennotrufanlagen kombinieren beide Formen der Anzeige. Ausgelöst werden Behindertennotrufanlagen normaler Weise mittels eines Tasters.

Generell gilt zu bedenken, dass Behindertennotrufanlagen technische Hilfsmittel sind, die das pflegende Personal unterstützen sollen. Technische Vorgaben und Bestimmungen sollen eine einheitliche Funktionsweise von Behindertennotrufanlagen sicherstellen. Im Falle der Behindertennotrufanlage ist die Funktionsweise in der Norm DIN VDE 0834-1 festgelegt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Vorschriften, die die technische Funktion der Behindertennotrufanlage bedingen. Ob Ihre Behindertennotrufanlage direkt den Alarm an eine Person weiter gibt, die vor Ort sitzt oder mobil erreichbar ist, ist hierfür zunächst unerheblich.

Prüfung einer Behindertennotrufanlage

Behindertennotrufanlagen müssen zu jeder Zeit einwandfrei funktionieren, deshalb sind auch regelmäßige Prüfungen der Funktionsweise vorgeschrieben. In ihrer Gesamtfunktion können Behindertennotrufanlagen nicht geprüft werden, aber die technische Komponente wird in Augenschein genommen. Die Hersteller der einzelnen Geräte für Ihre Behindertennotrufanlage geben Fristen für die technische Prüfung aus, an die Sie sich halten sollten, damit Sie für den Fall eines Schadens Ihre Garantieansprüche waren können. Vier Mal im Jahr wird somit die Funktion der Ruftasten, Alarmleuchten und die allgemeine Energieversorgung der Anlage geprüft. Jährlich sind alle weiteren Bauteile und Funktionen zu prüfen sowie eine Neueinstellung vorzunehmen.

Von der Planung zur Behindertennotrufanlage

Die Errichtung einer Behindertennotrufanlage ist bereits bei der Planung von einer Reihe an verschiedenen Vorschriften und Bestimmungen begleitet. Wenn Sie planen ein Gebäude mit Zugang für Behinderte zu errichten, dann müssen Sie bereits in der Planung von den Bestimmungen zum barrierefreien Bauen gemäß DIN 18040-1 ausgehen. Somit ist in Sanitätsräumen eine Behindertennotrufanlage zu errichten. Wenn in dem Gebäude auch Behinderte übernachten sollen, dann kommen weitere Bestimmungen hinzu. Wie bereits hier zu erkennen ist, ist deshalb die Planung bei der Errichtung ein wichtiger Faktor. Gerne unterstützen wir Sie ab dieser Phase mit unserer Expertise, damit Ihr Projekt mit der passenden Behindertennotrufanlage gelingen kann. Wir arbeiten gemäß aller aktuellen Vorschriften und Bestimmungen im öffentlichen und privaten Sektor.

Unsere Leistungen im Bereich der Behindertennotrufanlagen

  • Herstellerunabhängige Beratung und Planung bei der Konzeption einer individuellen Behindertennotrufanlage
  • Installation Ihrer Behindertennotrufanlage
  • Inbetriebnahme der Anlage und Begleitung des Projektes bis zur Abnahme
  • Durchführung von Prüfung und Wartung von Behindertennotrufanlagen