Behindertennotrufanlagen befinden sich vorrangig in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen, die Behinderte beherbergen. Solche Rufanlagen für Behinderte erfüllen den Zweck, dass Personen Hilfe rufen können, wenn sie in eine Situation oder Lage geraten, aus der sie sich nicht mehr selbst befreien oder die sie nicht eigenständig verändern kann. Grundsätzlich erfolgt die Alarmierung im Ernstfall über ein optisches oder ein akustisches Signal. Einige Behindertennotrufanlagen kombinieren beide Formen der Anzeige. Ausgelöst werden Behindertennotrufanlagen normaler Weise mittels eines Tasters.
Generell gilt zu bedenken, dass Behindertennotrufanlagen technische Hilfsmittel sind, die das pflegende Personal unterstützen sollen. Technische Vorgaben und Bestimmungen sollen eine einheitliche Funktionsweise von Behindertennotrufanlagen sicherstellen. Im Falle der Behindertennotrufanlage ist die Funktionsweise in der Norm DIN VDE 0834-1 festgelegt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Vorschriften, die die technische Funktion der Behindertennotrufanlage bedingen. Ob Ihre Behindertennotrufanlage direkt den Alarm an eine Person weiter gibt, die vor Ort sitzt oder mobil erreichbar ist, ist hierfür zunächst unerheblich.